Gabalier blitzt am OGH gegen Naske ab

Schlagersänger Andreas Gabalier ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner Klage gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske abgeblitzt. Naske hatte in einem Interview gesagt, er würde Gabalier nicht im Konzerthaus auftreten lassen, denn man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe.

Der OGH erachtete diese Meinung als zulässig, weil Gabalier vom „Gender-Wahnsinn“ gesprochen und die Bundeshymne im Jahr 2014 in der alten Version ohne Töchter gesungen hat.

Aufgrund dieser Aussagen muss Gabalier einen höheren Grad an Toleranz zu zeigen, hat er damit doch selbst öffentliche Äußerungen getätigt, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, beschieden die Richter.

Ex-ÖSV-Trainer Kahr klagt „Süddeutsche Zeitung“

Der Anwalt des mit Missbrauchsvorwürfen konfrontierten früheren ÖSV-Trainers Karl Kahr hat Klage gegen die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) eingebracht. Es geht dabei um die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Identitätsschutzes und der Privatsphäre.

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Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe

Die Witwe eines Obersteirers, der wenige Tage nach einem Herzinfarkt beim Hausarzt gestorben ist, bekommt Schadenersatz zugesprochen. Laut Gericht haftet der Arzt für den Tod des Mannes. Die Frau erhält 67.600 Euro an Schadenersatz.

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