Heumarkt: Großspender klagt auf Unterlassung und Widerruf

Der Schlagabtausch in der Spendenaffäre rund um einen karitativen Verein des grünen Wiener Planungssprechers Christoph Chorherr geht weiter. Willi Hemetsberger, einer der Großspender für Chorherrs Afrika-Projekt Ithuba, hat am Donnerstag – wie angekündigt – Klage gegen Rechtsanwalt Wolfgang List eingebracht. Letzterer wird von Hemetsberger aufgefordert, „die haltlosen Anschuldigungen“ nicht weiter zu verbreiten und „die bereits getätigten falschen Behauptungen zu widerrufen“.

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Gabalier blitzt auch bei zweiter Instanz ab

Im Streit mit dem Wiener Konzerthaus und dessen Chef Matthias Naske hat der Musikers Andreas Gabalier nun eine zweite Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat als zweite Instanz in der Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung entschieden – und das Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt, also dem Konzerthauschef Recht gegeben, Gabalier hat verloren.

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Volkshilfe-Chef wertet Facebook-Eintrag als Rufschädigung

Geschäftsführer Otto Knapp wirft dem Betriebsrat Rufschädigung vor. Der Grund ist ein Eintrag des Betriebsrates in einer (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Darin wird auf die (wegen Krankenständen) angespannte personelle Situation hingewiesen. Es liege „einiges im Argen“ schrieb der Betriebsrat. Als Knapp die Zeile las, entließ er den gesamten Betriebsrat – neun Personen. Am Tag danach wurden acht der neun Entlassungen wieder zurückgezogen. Nur jene gegen Betriebsratsvorsitzende Isabella Haunschmid blieb aufrecht.

„Wenn das Patienten, Kunden oder die Konkurrenz lesen, müssten sie den Eindruck gewinnen, dass die Volkshilfe nicht imstande ist, die Patientenbetreuung gewährleisten zu können“, erklärt Knapps Anwalt. „Es stimmt schon, dass heuer im Jänner viele Krankenstände waren und das ist unangenehm“, gibt Knapp zu. Sein Anwalt ergänzt: „Das ist kein Betriebsgeheimnis. Aber das ist eine Rufschädigung des Unternehmens.“ (kurier.at).

Da hakt der Richter nach: „Aber somit haben wir keinen Kündigungsgrund.“ Und er merkt ebenfalls an, dass sonst in sehr freundlichen Worten über die Geschäftsführung geschrieben wurde. „Glauben Sie, wenn ich sage: ,In unserem Haus ist einiges schlimm’, dass ich ein Disziplinarverfahren bekomm’?“