Westenthaler geht gegen User vor, die Tweet von Kern-Sohn teilten

Mehrere Twitter-Nutzer haben in den vergangenen Tagen Post von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten. Sie alle hatten am 15. August einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern geteilt, in dem dieser an „Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels“ erinnerte.

Angehängt war eine Grafik aus dem „Kurier“, in der Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Berater und Lobbyisten aus der letzten ÖVP-BZÖ-Regierung aufgelistet waren. Darunter eben auch Westenthaler, der laut dieser Grafik wegen „Untreue und Betrugs“ zu „10 Monaten unbedingt“ verurteilt worden sei (derstandard.at).

Doch tatsächlich hat Westenthaler gegen dieses Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Rechtsmittel erhoben, weshalb die Verurteilung nicht rechtskräftig ist. Deshalb wirft er den Beklagten vor, die Unschuldsvermutung verletzt zu haben. Westenthaler will von ihnen hohe Entschädigungszahlungen.

Wiener nach politischem Facebook-Video in Arbeitskleidung gekündigt

Ein junger Wiener Familienvater ist wegen eines Facebook-Videos gekündigt worden, in dem er sich bei Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und dem Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) über den Umgang mit einem verdächtigen Flüchtling beschwerte.

Er fragte die beiden Politiker, warum sich ein Afghane, dem die versuchte Vergewaltigung einer jungen Frau vorgeworfen wird, auf freiem Fuß befindet (diese Entscheidung oblag freilich den Justizbehörden). Mittlerweile wurde der 18-jährige Afghane doch verhaftet. Er war nach einer ersten Festnahme unmittelbar nach der Tat wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Das hatte Patrick F. aufgeregt, der deshalb ein Video auf Facebook gestellt hatte (derstandard.at).

Das über 86.000 Mal gesehene Video, das im Netz schnell viral wurde, führte laut „Heute“ zur Kündigung von F. Er soll seinem Arbeitgeber, der GWS Krankenbeförderungs GesmbH, mit dem Video „geschadet“ haben. Im Video trug F. ein Poloshirt, auf dem das Logo der GWS klar erkennbar ist.

Der GWS Krankenbeförderung GmbH droht nun eine Welle an Kritik in sozialen Medien – erste negative Bewertungen finden sich bereits auf Facebook und Google. Die FPÖ hat indes angekündigt, F. einen Anwalt zur Verfügung zu stellen.

FPÖ muss ORF-Journalisten 17.000 Euro zahlen

Im schier endlosen Verfahren des ORF-Journalisten Ed Moschitz gegen die FPÖ hat nun wieder das Oberlandesgericht Wien gesprochen. Es wies die Berufung der FPÖ ab. Zugleich wurde die Entschädigung an Moschitz erhöht, er erhält nun 17.000 Euro.

Moschitz hatte sich gegen Vorwürfe der FPÖ gewehrt, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine „Am Schauplatz“-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010 (derstandard.at).

Das Ersturteil fiel zugunsten der FPÖ aus, das Oberlandesgericht Wien hob es jedoch auf. Darauf wurde die Causa am Landesgericht Wien erneut verhandelt, und Moschitz bekam recht: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die Behauptungen der FPÖ nicht erbracht und verurteilte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung.

Dem schloss sich das OLG am Mittwoch an. Zugleich gab es der Berufung von Moschitz recht und erhöhte die Entschädigungssumme. Von der FPÖ gab es am Mittwoch vorerst keine Stellungnahme.