„Ficken“ kann nicht als Marke eingetragen werden

Die Grenzen des guten Geschmacks und der Moral sind nicht immer definierbar, manchmal beschäftigen sie dann die Gerichte. In Österreich hatte sich der Oberste Gerichtshof nun mit einer Causa zu befassen, die in Deutschland schon vor Jahren Aufmerksamkeit erregt hatte. Es geht um die Eintragung der Marke „Ficken“.

In Deutschland gelang es einem Hersteller bereits 2011, das Zeichen für einen Partyschnaps, andere Getränke und für Bekleidungsstücke schützen zu lassen. In Österreich kam die Firma mit einem ähnlichen Antrag beim Patentamt nicht durch und verlor auch in der Berufung. In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof nun die Untersagung der Marke „Ficken“ bestätigt und begründet das mit dem Verstoß gegen die guten Sitten.

Fellner blitzt bei OGH ab

Ein Onlinemedium kann juristisch nicht für rechtswidrige Userpostings verantwortlich gemacht werden, wenn es solche rechtzeitig löscht und sie nicht provoziert. Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen Unterlassungsanspruch Wolfgang Fellners gegen den STANDARD abgewiesen.

Üblicherweise würden Leser nicht davon ausgehen, dass Postings die Meinung des Mediums widerspiegeln, entschied der OGH. Er stellte außerdem fest, dass ein händisches Freischalten sämtlicher Postings die Möglichkeiten zum freien Meinungsaustausch über Gebühr einschränken würde (derstandard.at).

In der Frage der Herausgabe von Userdaten gab der OGH hingegen Fellner recht: Ein Medium muss Name und Anschrift eines Users schon dann herausgeben, wenn der Erfolg einer Klage wegen dessen Postings „möglich“ oder „nicht auszuschließen“ ist.

Fellner war vor Gericht gegangen, weil er von verschiedenen Usern als „Vollidiot“ und „Charakterschwein“ bezeichnet sowie mit Joseph Goebbels verglichen worden war. Der Unternehmer (Mediengruppe Österreich) hatte den STANDARD unmittelbar auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt, ohne zuvor zur Löschung aufzufordern.

Hassposting: FPÖ-Klub haftet als Host-Provider

Auf der Facebook-Seite der FPÖ war am 25. Juli 2016 ein Beitrag über den Sprengstoffanschlag von Ansbach in Bayern erschienen, den ein Facebook-Nutzer am Tag darauf mit folgenden Worten kommentierte: „Was meint der enthirnte grüne Psychopath Walser dazu???“

Gemeint war der Abgeordnete Harald Walser, jedes Facebook-Mitglied konnte den diffamierenden Kommentar lesen. Der FPÖ-Klub hat das Posting erst neun Tage später gelöscht. Und damit zu spät, bestätigte der OGH (diepresse.com).