Strache entschuldigt sich bei Wolf

Armin Wolf hat ein Vergleichsangebot Heinz-Christian Straches angenommen. Strache wird sich zehn Tage lang auf seiner Facebookseite und per „Krone „-Inserat für den „unrichtigen “ Vorwurf der Lüge entschuldigen. 10.000 Euro Entschädigung gehen ans Dokumentationsarchiv.

Entschuldigung von Heinz-Christian Strache gegenüber Armin Wolf: Ich habe am 13. Februar 2018 in einem Posting auf meiner privaten Facebook-Seite erklärt, „Es gibt einen Ort, wo Lügen und Fake-News zu Nachrichten werden. Das sind der ORF und das Facebook-Profil von Armin Wolf. Diese Behauptung war unrichtig, und ich entschuldige mich bei Armin Wolf und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des ORF für diese unzutreffende Aussage. Ausdrücklich halte ich fest, dass ich Dr. Armin Wolf stets als höchst korrekten und professionellen Journalisten erlebt habe. Meine eingangs zitierte, auf meinem Facebook-Account veröffentlichte Aussage ziehe ich daher als unwahr zurück (derstandard.at).

Justiz ermittelt gegen Ex-„EU-Bauer“

Gegen den aus dem Villacher Fasching als „EU-Bauer“ bekannten Manfred Tisal wird wegen des Verdachts der Verhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kleinen Zeitung“. Tisal hatte im vergangenen Herbst Verbalattacken gegen Flüchtlinge auf Facebook veröffentlicht.

In seinem Posting wetterte er gegen Flüchtlinge „mit Adidasschuhen, Nike-Leiberln und Diesel-Jeans mit Smartphones“, die diesen gratis zur Verfügung gestellt würden und bezeichnete sie als „politisch legitimierte Sozialschmarotzer“ (derstandard.at).

Den Tatbestand der Verhetzung verwirklicht, 

Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder eine andere […] Gruppe von Personen […] ausdrücklich wegen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

„Falter“ geht gegen FPÖ-Politiker Vilimsky vor

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk droht FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wegen des Vorwurfs der Lüge mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.Ausgangspunkt des Disputs zwischen Protagonisten der FPÖ und der Wiener Stadtzeitung ist ein Tweet von FPÖ-Generalsekretärin Marlene Svazek: Sie warf dem „Falter“ am Wochenende vor, einen „neuen Tiefpunkt im pseudoinvestigativen Journalismus“ erreicht zu haben. FPÖ-Generalsekretär Vilimsky assistierte: „Mieseste Methoden sind das. Aber den ‚Falter‘ liest eh kaum wer. Manche nennen ihn ein ‚Bolschewikenblattl‘.“

Im Zuge des Threads schrieb er in Richtung „Falter“-Chefredakteur Klenk: „Das ist eine glatte Lüge! Es wurde nach dem exakten Wohnort, den Eltern, deren Beziehungsstatus und Herkunft, der Schule, nach privaten Geflechten und Bewegungsprofilen geschnüffelt. Widerlich ist derartiges unter dem Deckmantel der Pressefreiheit!“ (derstandard.at).

Dass Vilimsky nach der Klagsdrohung Klenks seinen vorherigen Tweet relativierte und schrieb „Lüge würde die Wissentlichkeit voraussetzen. Diesen Vorwurf nehme ich hiermit zurück“, ist Klenk zu wenig: „Diese Doppelstrategie – zuerst Lüge unterschieben, dann angeblich zurückrudern, akzeptiere ich nicht“, sagte er zum STANDARD.

Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Vorwurf der Lüge ist nach ständiger Rechtsprechung ein ehrverletzendes Werturteil, der als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt. Strafrechtlich kann damit der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung verwirklicht werden. Wird die Tat in einem Medium begangen, stehen dem Opfer auch Entschädigungsansprüche nach dem MedienG zu.